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Sonder JHV

Zur Beibehaltung der Gemeinnützigkeit muss der CVJM Sarstedt seine Satzung anpassen, um gesetzlichen Bestimmungen zu genügen. Dazu bedarf es eben laut unserer Satzung einer Jahreshauptversammlung. Damit diese wichtige Sache nicht aufgeschoben wird hat sich der Vorstand entschlossen, eine Sonder-JHV durchzuführen mit dem einzigen Tagesordnungspunkt der Satzungsänderung. Bitte teilnehmen, ohne diese Änderung verlieren wir unseren Status der Gemeinnützigkeit.

Letzte Änderung am Mittwoch, 28 September 2016 17:06